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nach Aurnhammer, Kern, Müller (registriert durch die DGP und entspricht den gesetzlichen Anforderungen (§39a SGB V, §132 i.V.m. §37b SGB V)
Ist eine unheilbare Erkrankung weit fortgeschritten oder befindet sich ein (alter) Mensch in seiner letzten Lebensphase und/oder ist dement, steht für viele Betroffene und ihren Angehörigen die Frage nach dem Erhalt der Lebensqualität im Vordergrund: Der Wunsch nach dem "Leben bis zuletzt". Dies bedeutet, dass Pflegende in der Lage sein müssen, körperliche Symptome wie z.B. Schmerzen oder Obstipation fachgerecht zu lindern und in ganzheitlicher Weise auch seelische, soziale und spirituelle Bedürfnisse wahrzunehmen, um Betroffenen und ihren Angehörigen Unterstützung anbieten zu können, in Kooperation mit anderen Mitarbeitenden im Gesundheitswesen.
13.07.2026 - 01.07.2027 in Stuttgart
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12.10.2026 - 24.09.2027 in Reutlingen/Pfullingen
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